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CBChefärzteBrief
Juni 2025

PsychotherapieIst die Berechnung der Nr. 849 GOÄ mengenmäßig begrenzt?

22.05.20255439 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Frage: „Eine Patientin, die bei der Postbeamtenkrankenkasse B (PBeaKK) versichert ist, hat die Nr. 849 GOÄ nicht erstattet bekommen. Begründung: Die Abrechnung dieser Leistung sei im Krankheitsfall nur 25-mal erlaubt. Dies ist mir völlig neu. Haben Sie dazu Erfahrungen?“ |

Antwort: Es gibt keine Regelung in der GOÄ, nach der die Abrechnung von Nr. 849 auf 25-mal im Krankheitsfall beschränkt ist. Für die Nr. 849 GOÄ gibt es lediglich eine Begrenzung der Erstattung auf 25-mal im Rahmen der Beihilfe. Diese hat ihren Ursprung in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die auch für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse B gilt und über die sich auch jeder Versicherte z. B. auf der Website der Postbeamtenkrankenkasse informieren kann (iww.de/s12800).

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AUSGABE: CB 6/2025, S. 3 · ID: 50393258

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