RefresherGOÄ-Abrechnung: Vier Prinzipien der korrekten Rechnungslegung
| Die GOÄ ist nicht nur für Chefärztinnen und Chefärzte mit originärem Liquidationsrecht relevant. Auch wer einen Chefarztvertrag mit Beteiligungsvergütung hat, partizipiert an den Umsätzen der Krankenhausabteilung aus Privatliquidation. Zudem ist die GOÄ für die Abrechnung ambulanter (Chef-)Arztleistungen auf Basis eines Vertrags des Patienten mit juristischen Personen anwendbar (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 04.04.2024, Az. III ZR 38/2; CB 06/2024, Seite 5 ff.). Anlass genug, sich erneut zu vergegenwärtigen, wie GOÄ-Rechnungen richtig zu stellen sind. Vier Prinzipien sind hierbei maßgebend. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Stellen Sie die Vollständigkeit der GOÄ-Rechnung sicher!
- 2. Zusätzliche Angaben in der GOÄ-Rechnung können Nachfragen ersparen
- 3. Begründen Sie Steigerungssätze oberhalb des Schwellenwerts auf die einzelne Leistung bezogen
- 4. Analogabrechnung ermöglicht GOÄ-Abrechnung nicht enthaltener Leistungen – nutzen Sie Auslegungshilfen!
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AUSGABE: CB 7/2024, S. 4 · ID: 50053675