ArzthaftungBGH bestätigt: Ärzte haften nicht für Schutzimpfungen gegen das Coronavirus!
Aktuell und in den letzten Jahren haben Patienten in zahlreichen Fällen Haftungsansprüche geltend gemacht und Klagen bei den Gerichten eingereicht, die sich auf angebliche Impffehler und Gesundheitsschäden durch Corona-Schutzimpfungen beziehen. Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr ein wegweisendes Urteil (09.10.2025, Az. III ZR 180/24) gesprochen. Demnach können Ärzte nicht für Schäden aus bis zum 07.04.2023 durchgeführten Schutzimpfungen haftbar gemacht werden. Das Urteil ist auch für Krankenhausärzte relevant.
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AUSGABE: CB 2/2026, S. 17 · ID: 50668673
