ChefarztvertragÄKWL veröffentlicht Vertragsempfehlung zum Amt des Ärztlichen Direktors
| Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat eine Vertragsvorlage für das Amt des Ärztlichen Direktors veröffentlicht (online unter iww.de/s14310). Den Entwurf können Chefärzte, denen das Amt des Ärztlichen Direktors angetragen wird, als Grundlage nutzen, um einen eigenen, den konkreten Umständen des Krankenhauses entsprechenden Vertrag mit dem Krankenhausträger zu schließen. Es besteht weder Anspruch auf die im Vertrag genannten Regelungen noch erhebt der Vertrag Anspruch auf Vollständigkeit. |
Gesetzliche Grundlage im KHGG NRW
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AUSGABE: CB 10/2025, S. 10 · ID: 50519441