ReferentenentwurfZweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
| Durch die vorgeschlagenen Änderungen in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung wird die Anwendung der technischen Vorgaben der Kassensicherungsverordnung für die Wirtschaft vereinfacht und Rechtssicherheit durch Klarstellungen gegeben. |
Unter anderem wird die Aufnahme der Daten nach § 6 KassenSichV in eine E-Rechnung ermöglicht. Ein gesonderter Beleg nach § 146a Absatz 2 AO ist somit nicht erforderlich. Ferner werden App-basierte Systeme in den Anwendungsbereich klarstellend aufgenommen.
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AUSGABE: BBP 8/2025, S. 205 · ID: 50497695
