SteuervermeidungsmethodeZur Anerkennung von sog. Goldfinger- Gestaltungen
| Sog. Goldfinger-Gestaltungen sind nicht per se rechtsmissbräuchlich, sondern unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen, so ein aktuelles Urteil des FG Hessen. |
Hintergrund
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AUSGABE: AStW 6/2025, S. 454 · ID: 50411198