UmsatzsteuerLeistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (II)
| In den Entscheidungsgründen kann das Finanzgericht auf die Begründung eines seinem Urteil vorangegangenen Beschlusses über die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung in gleicher Sache ohne Rechtsverstoß verweisen. |
Beachten Sie | Die Leitsätze, die entscheidungserheblichen Details des Sachverhalts und die Entscheidungsgründe entsprechen weitgehend denen der Parallelentscheidung zum Besprechungsurteil vom 13.11.2024, XI R 5/23. Zur Vermeidung von Wiederholungen konzentriert und fokussiert sich diese Urteilsbesprechung auf die Abweichungen von und Ergänzungen zu der Parallelentscheidung und verweist ansonsten auf deren Urteilsbesprechung.
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AUSGABE: AStW 6/2025, S. 437 · ID: 50411210