§ 20 EStGZufluss bilanzierter, aber nicht ausgezahlter Darlehenszinsen
| Dem alleinigen oder jedenfalls beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen „seine“ Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu. Denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 6/2025, S. 423 · ID: 50411204