KindergeldWirkung der Meldung eines volljährigen Kindes als arbeitssuchend entfällt nicht aufgrund einer Erkrankung
| Die Wirkung der Meldung eines Kindes, das das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Arbeitssuchender entfällt nicht aufgrund einer Erkrankung des Kindes. Die Dauer der Erkrankung kann bei der Tatbestandsvoraussetzung „Arbeitssuchender“ nicht gleichermaßen berücksichtigt werden wie bei der Tatbestandsvoraussetzung „in Berufsausbildung“. |
Grundsatz
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AUSGABE: AStW 6/2025, S. 428 · ID: 50411207