§ 20 EStGVerdeckte Gewinnausschüttung bei Hinzuschätzung
| Ist der Verbleib aufgrund einer Nachkalkulation hinzu zu schätzender Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft nicht aufklärbar, sind sie im Zweifel als entsprechend ihrer Beteiligungsquote an die Gesellschafter zugeflossene verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu beurteilen. |
Grundsatz
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AUSGABE: AStW 6/2025, S. 421 · ID: 50411203