GeldwäschegesetzVerdacht der Geldwäsche: Bank muss Rechtsanwaltskosten des Kunden nicht zahlen
| Die Bank meldete der Financial Intelligence Unit zwei jeweils sechsstellige Überweisungen auf das Konto der Klägerin. Erstattung der Kosten für das rechtsanwaltliche Freigabeschreiben könne die Kundin nicht verlangen, entschied aktuell das OLG Frankfurt/M. Die Bank habe sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts weder im Verzug befunden noch liege eine Pflichtverletzung vor. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 6/2025, S. 387 · ID: 50411185