§ 6b EStGÜbertragung von Gewinnen aus dem Tausch von Grundstücken eines LuF-Betriebs
Bei einem verpachteten LuF-Betrieb setzt die Annahme notwendigen Betriebsvermögens wie bei der Eigenbewirtschaftung voraus, dass das hinzuerworbene verpachtete Grundstück geeignet und endgültig dazu bestimmt ist, dem verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auf Dauer zu dienen. Grundstücke, die weder geeignet noch dazu bestimmt sind, eigenen landwirtschaftlichen Zwecken zu dienen, können mangels sachlicher Beziehung zu einem LuF-Betrieb auch nicht gewillkürtes BV werden. |
Hintergrund
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 48630304
