§ 16 EStGRealteilung zum Buchwert beim Erwerb und späterer Einziehung eigener Anteile
Die Realteilungsgrundsätze finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge des Ausscheidens eines Mitunternehmers Aktien als Sachwertabfindung übertragen werden und durch diese Übertragung zu eigenen Anteilen des ausscheidenden Mitunternehmers werden. Die spätere Einziehung der übertragenen Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren stellt keine Sperrfristverletzung dar. |
Grundsatz
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