BundesfinanzministeriumNegative Einkünfte des Organträgers oder der Organschaft und Auslegungsfragen zur sog. gewerblichen Infektion
Das Bundesfinanzministerium weist im BMF-Schreiben vom 14.1.2022 auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu negativen Einkünften des Organträger oder der Organgesellschaft hin. |
Negative Einkünfte nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG dürfen bei der Besteuerung im Inland nicht berücksichtigt werden, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden.
- BMF 14.1.22, IV C 2 – S 2770/20/10001 :001, iww.de/astw, Abruf-Nr. 227921
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