BewertungsgesetzBodenschätzung landwirtschaftlicher Flächen
Die Bodenschätzung landwirtschaftlicher Flächen richtet sich, unabhängig von der konkreten Nutzung, nach der gemeinüblichen Bewirtschaftung, die der natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht. Die Gemeinüblichkeit kann durch externe Faktoren mitbestimmt werden. |
Sachverhalt
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