§ 1 UStGGeschäftsveräußerung im Ganzen führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge
Aus einer Geschäftsveräußerung ergibt sich keine Gesamtrechtsnachfolge. Die umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge betrifft die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen Gegenstände. So lautet ein aktuelles Urteil des BFH. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 48085446
