Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht
  3. Homeoffice-Pauschale nicht für alle Berufsgruppen – Aktuelle Verfahrenspraxis der FÄ

Sept. 2025

ErtragsteuernHomeoffice-Pauschale nicht für alle Berufsgruppen – Aktuelle Verfahrenspraxis der FÄ

Abo-Inhalt14.08.20257952 Min. LesedauerVon StB, Dipl.-Finw., M. A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg

Durch das JStG 2022 wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale und zum häuslichen Arbeitszimmer angepasst. Da die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur noch steuerlich abzugsfähig ist, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, gewinnt die Homeoffice-Pauschale in der Praxis an Bedeutung. Die Finanzverwaltung hatte sich mit Schreiben vom 15.8.2023 geäußert und Einzelfragen beantwortet. Nun bestehen interne Anweisungen, wonach nicht allen Berufsgruppen die Homeoffice-Pauschale zu gewähren ist.

Regelung bis zum VZ 2022

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AStW 9/2025, S. 676 · ID: 50499304

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte