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§ 1 UStGGeschäftsveräußerung im Ganzen führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

Abo-Inhalt05.04.20223796 Min. Lesedauer IWW

Aus einer Geschäftsveräußerung ergibt sich keine Gesamtrechtsnachfolge. Die umsatzsteuerrechtliche Einzelrechtsnachfolge betrifft die im Rahmen einer Geschäftsveräußerung übertragenen Gegenstände. So lautet ein aktuelles Urteil des BFH.

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