§ 251 AO, §§ 87, 174 InsOErstattungsbescheide nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt. |
Sachverhalt
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