§ 9 EStGDoppelte Haushaltsführung: Kosten des Umzugs innerhalb einer Großstadt
Besteht eine doppelte Haushaltsführung und zieht der Steuerpflichtige am Ort seiner Hauptwohnung, einer Großstadt, um, so ist der Umzug nicht wie für einen Werbungskostenabzug der Umzugskosten erforderlích nahezu ausschließlich beruflich veranlasst, wenn sich durch den Umzug die Fahrstrecke zur ersten Tätigkeitsstätte nur unwesentlich verkürzt (im Streitfall: von bislang ca. 152 km um 17 km auf nunmehr 135 km). |
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AUSGABE: AStW 9/2025, S. 657 · ID: 50507843
