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Juni 2024

UrlaubUnbezahlter Urlaub: Was Arbeitgeber zum Sonderurlaub wissen müssen

Abo-Inhalt28.05.2024513 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Immer wieder fragen Mitarbeiter nach unbezahltem Urlaub. Die Gründe sind vielschichtig – Weltreise, Verwandtenpflege, Verlängerung der Elternzeit oder schlicht zu wenig „normaler“ Urlaub. Aber hat Ihr Mitarbeiter überhaupt einen Anspruch auf diesen Sonderurlaub? Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? ASR erklärt die Spielregeln. |

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AUSGABE: ASR 6/2024, S. 19 · ID: 50024560

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2024

Betriebsveranstaltung

BFH hat wichtige Frage geklärt: Begriff „Betriebsveranstaltung“ setzt Offenstehen für alle Mitarbeiter seit 2015 nicht mehr voraus

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Seite 2
10.05.2024
1829 Min. Lesedauer

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