Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ASR Auto Steuern Recht
  3. BSG hat entschieden: Verspätete Pauschalversteuerung führt nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Juni 2024

Betriebsprüfung/ArbeitsentgeltBSG hat entschieden: Verspätete Pauschalversteuerung führt nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Top-Beitrag28.05.2024638 Min. Lesedauer IWW

| Sind die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen nach § 40 Abs. 2 EStG dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.02. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden? Ja, sagt das BSG – und gibt der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht. |

Im Urteilsfall hatte ein Unternehmen mit seinen Beschäftigten im September 2015 ein Firmenjubiläum gefeiert. Erst im März 2016 zahlte es für September 2015 die Pauschalsteuer. Nach einer Betriebsprüfung forderte der Rentenversicherungsträger vom Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen nach. Nach Ansicht des BSG war dies rechtmäßig. Nach den maßgeblichen Vorschriften kommt es entscheidend darauf an, dass die Pauschalbesteuerung „mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum“ erfolgt. Dies wäre im konkreten Fall die Entgeltabrechnung für September 2015 gewesen. Tatsächlich wurde die Pauschalbesteuerung aber erst Ende März 2016 durchgeführt und damit sogar nach dem Zeitpunkt, zu dem die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr übermittelt werden muss. Dass im Steuerrecht bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren werden kann, ändert an der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung nichts, so das BSG (Urteil vom 23.04.2024, Az. B 12 BA 3/22 R, Abruf-Nr. 241172).Was ist zu

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: ASR 6/2024, S. 3 · ID: 50038714

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2024

Betriebsveranstaltung

BFH hat wichtige Frage geklärt: Begriff „Betriebsveranstaltung“ setzt Offenstehen für alle Mitarbeiter seit 2015 nicht mehr voraus

ASR
Nachricht
Abo-Inhalt
Seite 2
10.05.2024
1829 Min. Lesedauer

Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs offenstehen. Mit dieser Aussage ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte