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ArbeitgeberleistungenSo lässt sich Mankogeld als steuer- und beitragsfreie Fehlgeldentschädigung zahlen

Top-BeitragAbo-Inhalt28.09.20229097 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Schrauben, Leuchten, Fußmatten und viele andere Teile und Kfz-Zubehör zahlt der Kunde im Autohaus gerne auch mal bar. Das allseits bekannte Problem dabei: Im Regelfall zahlt der Kunde nicht passend, beim Herausgeben durch den Mitarbeiter kommt es zu Fehlern und am Tagesende stimmt der Kassensaldo nicht. Zum Ausgleich von Kassenverlusten können Mitarbeiter, die im Bereich der Kassenführung tätig sind, eine besondere steuer- und beitragsfreie Entschädigung erhalten – als Mankogeld oder Fehlgeldentschädigung. ASR erläutert die Einzelheiten zu diesem Gehaltsextra. |

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AUSGABE: ASR 10/2022, S. 17 · ID: 48587774

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