RegressRegress des Versicherers gegen Autovermieter bzw. vermietende Werkstatt abwehren
Zunehmend, wenn auch längst noch nicht flächendeckend, wenden Gerichte den subjektbezogenen Schadenbegriff auch auf die Mietwagenthematik an. Die Folge dieses Trends zum „Mietwagenrisiko“ ist, dass auf der Grundlage der Vorteilsausgleichsabtretung punktuelle Regressansprüche gegen Autovermieter bzw. die vermietende Werkstatt (im Folgenden werden beide als „Autovermieter“ zusammengefasst) erhoben werden.
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AUSGABE: ASR 2/2026, S. 7 · ID: 50671891
