AutokaufOLG Frankfurt a. M.: Lieferterminwünsche des Kunden führen nicht zum Fixgeschäft
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Im Zusammenhang mit dem Neufahrzeugverkauf stellt sich die Frage, ob Lieferterminwünsche des Kunden ein Fixgeschäft darstellen und somit bei Nichterfüllung des Wunsches zum Rücktritt oder Schadenersatz berechtigten können. Das OLG Frankfurt a. M. kommt zum Schluss, dass Lieferterminwünsche des Kunden nicht zum Fixgeschäft führen.
Die zwei Ausprägungen eines Fixgeschäftes
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AUSGABE: ASR 2/2026, S. 9 · ID: 50647037