GarantiezusagenLeasing: Verschaffung von Versicherungsschutz und Umsatzsteuer
| Entgeltliche Garantiezusagen eines Kfz-Händlers stellen eine eigenständige Leistung dar; sie sind keine unselbstständigen Nebenleistungen zur Fahrzeuglieferung. Das hat der BFH entschieden (BFH, Urteil vom 14.11.2018, Az. XI R 16/17, Abruf-Nr. 207154). Bislang war fraglich, wie in Leasingfällen mit Garantiezusagen zu verfahren ist. Antwort liefert nun die Finanzverwaltung nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene. |
- Die Verschaffung von Versicherungsschutz für ein Leasingfahrzeug und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung sind umsatzsteuerlich als eigenständige Leistungen anzusehen.
- Versichert der Leasinggeber das Leasingfahrzeug in diesen Fällen selbst und stellt er die Kosten der Versicherung dem Leasingnehmer gesondert in Rechnung, verschafft der Leasinggeber dem Leasingnehmer Versicherungsschutz. Diese Leistung ist unter den weiteren Voraussetzungen des Abschn. 4.10.2. UStAE nach §4 Nr. 10 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei.
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AUSGABE: ASR 9/2022, S. 4 · ID: 48495996