UmsatzsteuerNeue Verwaltungsauffassung zu § 14c Abs. 1 UStG: Das sind die Anwendungsfälle im Autohaus
| Die Finanzverwaltung hat jüngst ihre Rechtsauffassung zum unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrag geändert. Danach wird eine zu hoch in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht mehr in allen Fällen geschuldet. Das bringt erhebliche Erleichterungen in Sachen Rechnungsberichtigung mit sich. Welche Anwendungsfälle im Autohaus denkbar sind und in welchen Fällen Sie von der neuen Verwaltungsauffassung profitieren, zeigt Ihnen ASR anhand von Beispielen aus der Autohaus-Praxis. |
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AUSGABE: ASR 5/2024, S. 10 · ID: 49995693

