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Geringfügige BeschäftigungFragen und Antworten zur Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum 01.10.2022

Abo-Inhalt28.09.20229025 Min. Lesedauer IWW

| Zum 01.10.2022 erhöht sich für Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro. Sie wird dynamisch ausgestaltet und orientiert sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf. ASR hat die wichtigsten nachfolgend für Sie zusammengestellt. |

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AUSGABE: ASR 10/2022, S. 19 · ID: 48584607

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