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LeserforumEU-Lieferungen: Was bedeutet „regelmäßige“ Überprüfung der USt-IdNr. bei Stammkunden?

02.05.2024484 Min. Lesedauer IWW

| Die richtige Aktenführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen beschäftigt Autohaus-Inhaber, Geschäftsführer und Buchhaltung gleichermaßen, ist sie doch immer wieder Thema und Schwerpunkt in Betriebsprüfungen. In dem Zusammenhang fragt sich auch ein ASR-Leser: Was bedeutet denn „regelmäßige“ Überprüfung der USt-IdNr. bei Stammkunden? |

Antwort | Sie benötigen immer die qualifizierte Bestätigung der USt-IdNr. für den Tag der Lieferung oder Leistung. Das gilt auch für Stammkunden – und bedeutet im Umkehrschluss: Es reicht nicht, wenn Sie die ausländische USt-IdNr. nur bei Vertragsschluss qualifiziert prüfen und auf diesen Zeitpunkt das amtliche Bestätigungsanschreiben anfordern, weil in der Regel bis zur Lieferung des Fahrzeugs noch einige Zeit vergeht. Ein kleines Hintertürchen lässt bislang nur das FG Berlin-Brandenburg offen. Es ist der Auffassung, dass es ausreicht, dass Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden bei Vertragsschluss prüfen, wenn die Lieferung zeitnah erfolgt. Zeitnah – das war im Urteilsfall ein Zeitraum von elf Tagen zwischen Vertragsschluss und Lieferung (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2015, Az. 7 K 7283/13, Abruf-Nr. 188120). Die Finanzverwaltung hat sich diese Auffassung aber nicht zu eigen gemacht.

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AUSGABE: ASR 6/2024, S. 1 · ID: 49952500

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