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Innergemeinschaftlicher HandelLieferungen nach Nordirland: Neuer § 30 UStG regelt die Prüfung der USt-IdNr.

Abo-Inhalt27.06.20253 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

| Die Prüfung der Kunden-USt-IdNr. im Regelfall hatten wir bereits vorgestellt (s. PIStB 22, 36). Aber insbesondere erstmalige Lieferungen nach Nordirland stellen deutsche Unternehmer vor besondere Probleme. Denn seit dem Brexit ist Nordirland als Teil des Vereinigten Königreichs Großbritannien ein Drittland. Trotzdem tritt der Kunde unter seiner USt-IdNr. auf und möchte umsatzsteuerfrei beliefert werden. Eine Bestätigungsabfrage für die USt-IdNr. beim BZSt schlägt fehl. Der Gesetzgeber hilft seit dem 6.12.24 mit dem neuen § 30 UStG. |

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AUSGABE: PIStB 7/2025, S. 180 · ID: 50444862

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