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Streitwertecke (Teil 11)Vergütung fängt beim Gegenstandswert an, in der Kostenfestsetzung muss man nichts liegen lassen

Abo-Inhalt01.12.2021248 Min. LesedauerVon VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

| Rechtsanwälte sollten sowohl die Bemessung des Gegenstandswerts als auch die Kostenfestsetzung prüfen: Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht zu hoch angesetzt und die eigene Vergütung soll nicht unzutreffend gekürzt werden. Nur so kann der Anwalt das Optimale aus den Awaltsgebühren „herausholen“. Auch die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer sind an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt 14 aktuelle Entscheidungen in den Fokus. |

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