Streitwertecke (Teil 11)Vergütung fängt beim Gegenstandswert an, in der Kostenfestsetzung muss man nichts liegen lassen
| Rechtsanwälte sollten sowohl die Bemessung des Gegenstandswerts als auch die Kostenfestsetzung prüfen: Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht zu hoch angesetzt und die eigene Vergütung soll nicht unzutreffend gekürzt werden. Nur so kann der Anwalt das Optimale aus den Awaltsgebühren „herausholen“. Auch die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer sind an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt 14 aktuelle Entscheidungen in den Fokus. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wegnahme eines Stromzählers wird mit sechs Monats-Abschlägen bewertet
- 2. Werte bei nacheinander geltend gemachten Ansprüchen in demselben Verfahren werden addiert
- 3. Beseitigung eines Carports ist mit Wertverlust bzw. Kostenaufwand zu bemessen
- 4. Beschlussanfechtung in WEG-Verfahren
- 5. Streitwerte können nach Verbindung ausländerrechtlicher Verfahren nur bei wirtschaftlichem Gehalt addiert werden
- 6. Streitwert für eine „relevante“ Datenauskunft beträgt pauschal 5.000 EUR
- 7. Streit um Abmahnung wegen des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ist ein Bruttomonatsgehalt „wert“
- 8. So wird der Gegenstandswert für den antragstellenden Insolvenzgläubiger festgesetzt
- 9. Bei einer Entscheidung durch den EuGH fällt die Kostenprivilegierung nicht weg
- 10. Kosten für Vor- und Nachbereitung eines Ortstermins sind außergerichtliche Kosten der Partei
- 11. Selbstständiges Beweisverfahren: Vergessene Kostenentscheidung durchbricht Verbot isolierter Entscheidung
- 12. Verspätungsrüge kann lukrativ sein
- 13. Auf Kostenerhebung kann verzichtet werden, wenn eine nicht postulationsfähige Partei klagt
- 14. Einholung von Privatgutachten ist mit hohem Risiko verbunden
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 47779911

