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Streitwertecke (Teil 12/2021)Vergütung fängt beim Gegenstandswert an, in der Kostenfestsetzung muss man nichts liegen lassen

Abo-Inhalt14.12.2021261 Min. LesedauerVon VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

| Sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung gilt es, achtsam zu sein. Sie müssen Vieles auf einmal im Blick haben – egal, ob die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners zu hoch angesetzt werden, die eigene Vergütung gekürzt wird oder die Chance besteht, noch „etwas herauszuholen“. Der folgende Beitrag stellt 16 aktuelle Entscheidungen in den Fokus. |

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