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AHApotheke heute

ArzneimittelabrechnungZuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken

Abo-Inhalt27.12.20211516 Min. Lesedauer IWW

| Seit dem 15.12.2021 gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel eine neue Formel zur Berechnung des Verkaufspreises: Einkaufspreis + 3 % Liquiditätsausgleich + 8,35 Euro Festzuschlag + 0,21 Euro zur Sicherstellung des Notdienstes + 0,20 Euro für pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken + Umsatzsteuer. |

Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG), mit dem auch § 129 Abs. 5e Sozialgesetzbuch (SGB) V eingeführt wurde. Der Zuschlag wird über die Apothekenrechenzentren an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands e. V. (DAV) abgeführt.

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AUSGABE: AH 2/2022, S. 1 · ID: 47906954

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