ApothekenentwicklungDigitaler Impfnachweis: optionale Chargenüberprüfung
| Seit 16.12.2021 steht über das Verbändeportal mein-apothekenmanager.de eine neue Prüffunktion zur Verfügung, die das Erkennen von gefälschten Impfdokumenten in Apotheken erleichtern soll. |
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben dafür Sorge getragen, dass bei der Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten in Apotheken optional überprüft werden kann, ob eine vom Patienten vorgelegte Chargenbezeichnung mit den in Deutschland registrierten Chargennummern der COVID-19-Impfstoffe übereinstimmt und ob das angegebene Impfdatum des Patienten im Zeitraum zwischen der Zulassung des Impfstoffs durch das PEI und seinem Verfalldatum liegt. Die Chargennummer wird dabei nicht mit auf den digitalen Impfnachweis gedruckt.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AH 2/2022, S. 1 · ID: 47905906