DatenschutzrechtGenerelle Abfrage des Geburtsdatums bei Bestellung ist unzulässig
| Die Abfrage des Geburtsdatums der Kunden im Rahmen eines Bestellprozesses ist nur dann gesetzlich erlaubt, wenn eine altersspezifische Beratung erfolgen muss. Ansonsten widerspricht sie dem Grundsatz der Datensparsamkeit (Verwaltungsgericht [VG] Hannover, Urteil vom 09.11.2021, Az. 10 A 502/19, n. rkr.). |
Sachverhalt
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AUSGABE: AH 2/2022, S. 12 · ID: 47904301