BiopharmazeutikaBiologika und Biosimilars: (Neue) Regeln zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 beschlossen, einen neuen § 40c mit dem Titel „Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken nach § 129 Abs. 1a S. 5 SGB V (Fertigarzneimittel)“ in die Arzneimittel-Richtlinie einzufügen. AAA stellt Ihnen die (neuen) Regeln zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln vor.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 50702024
