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Arzneimittel-RichtlinieG-BA-Entscheidung zum Austausch von Biologika lässt aufhorchen

Abo-Inhalt18.12.20254 Min. Lesedauer IWW

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 04.12.2025 neue Regelungen in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zum Austausch biotechnologisch hergestellter biologischer Arzneimittel in Apotheken beschlossen. Im Gegensatz zu früheren Beschlüssen zum Austausch biologischer Arzneimittel reicht für den Austausch unter anderem nunmehr ein (einziges) gemeinsames Anwendungsgebiet. Bislang mussten für den Austausch in der Apotheke mindestens alle Anwendungsgebiete des verordneten biologischen Arzneimittels auch beim ausgetauschten Produkt vorliegen (Beschluss beim G-BA online unter iww.de/s14889).

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AUSGABE: AAA 1/2026, S. 9 · ID: 50659954

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