WettbewerbsrechtShop Apotheke durfte sich „Die beste Online-Apotheke Deutschlands“ nennen
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hält eine Werbung mit einem Testsieg auch dann für zulässig, wenn die unternehmensseitige Teilnahme an der entsprechenden Verbraucherbefragung durch Zahlungen an das die Befragung durchführende Unternehmen jedenfalls positiv beeinflusst werden könnte (BGH, Urteil vom 12.05.2022, I ZR 203/20). |
Sachverhalt
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AUSGABE: AH 8/2022, S. 16 · ID: 48455430