HilfsmittelversorgungPflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation weiterhin gestattet
| Noch ein weiteres Mal wurde die Ausnahmeregelung zur freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln verlängert. Sie gilt jetzt bis zum 30.09.2022. Für die Abrechnung von FFP2-Masken bei den Pflegekassen, die die Abrechnung explizit gestatten, wurde die Ziffer 54.99.01.5001 für partikelfiltrierende Halbmasken eingeführt. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AH 8/2022, S. 1 · ID: 48459914