WettbewerbsrechtGutscheinwerbung: Bundesgerichtshof konkretisiert Zulässigkeitsvoraussetzungen
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Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gestattet ausnahmsweise Zuwendungen und Werbegaben (Waren oder Leistungen), wenn sie in einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag gewährt werden. Dennoch ist es Apotheken nicht erlaubt, für die Einreichung eines Rezepts über verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Geldbetrag oder einen prozentualen Rabatt für den nachfolgenden Erwerb weiterer Produkte einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel auszuloben (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 06.11.2025, Az. I ZR 182/22, Abruf-Nr. 251172).
Sachverhalt
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AUSGABE: AH 1/2026, S. 18 · ID: 50643672