ArzneimittelversorgungEntlassmanagement: Fristverlängerung bei der Pseudoarztnummer für Ärzte in Reha-Einrichtungen
| Die zuletzt bis zum 31.12.2022 geltende Sonderregelung, dass Ärzte in Reha-Einrichtungen vorübergehend noch Pseudoarztnummern bestehend aus 4444444 plus Fachgruppencode im Entlassmanagement für BtM- und T-Rezepte verwenden durften, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies soll bis zum Inkrafttreten einer Anpassung zur Anlage 8 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V gelten. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AH 3/2023, S. 1 · ID: 49055849