RechtÄnderung der Anlage 1 zum Rahmenvertrag
Zum 15.01.2026 ist die 3. Änderungsvereinbarung und zum 01.02.2026 die 4. Änderungsvereinbarung der Anlage 1 (austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel) zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft getreten. Darin wurden die Arzneistoffe Aflibercept und Denosumab sowie die entsprechenden Fertigarzneimittel ergänzt.
AUSGABE: AH 3/2026, S. 1 · ID: 50699422
