HilfsmittelversorgungDas ist neu bei der Präqualifizierung
| Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) wurde in § 126 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein neuer Absatz 1b eingefügt. Weil Apotheken die Voraussetzungen für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel bereits durch die Apothekenbetriebsordnung erfüllen, wurde in diesem festgelegt, dass öffentliche Apotheken bei apothekenüblichen Hilfsmitteln die Anforderungen an die Präqualifizierung nicht mehr nachweisen müssen. AH gibt einen Überblick über die Neuerungen. |
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AUSGABE: AH 5/2024, S. 2 · ID: 49956154