BiopharmazeutikaBiologika und Biosimilars: (Neue) Regeln zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 beschlossen, einen neuen § 40c mit dem Titel „Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken nach § 129 Abs. 1a S. 5 SGB V (Fertigarzneimittel)“ in die Arzneimittel-Richtlinie einzufügen. AH stellt Ihnen die (neuen) Regeln zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln vor.

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AUSGABE: AH 3/2026, S. 13 · ID: 50683223