ArbeitsrechtBerechtigte Kündigung: Der gefährliche Blick in eine fremde Personalakte
| Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – vor allem dann nicht, wenn ein Mitarbeiter in fremde Personalakten schaut, Fotos macht und an Kollegen weiterleitet, um diese bei Gehaltsverhandlungen zu unterstützen. Dass dies zu einer Kündigung führen kann, ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz (Urteil vom 13.12.2023, Az. 10 CA 581/23). |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AH 7/2024, S. 16 · ID: 50041932