ArbeitsrechtVerbale sexuelle Belästigung einer Kollegin auf Weihnachtsfeier rechtfertigt fristlose Kündigung
| Auch auf Betriebsweihnachtsfeiern gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kollegen und Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die eine fristlose Kündigung grundsätzlich rechtfertigen können (Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 26.04.2023, Az. 3 Ca 1501 e/22; nicht rechtskräftig, Berufung anhängig beim Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Az. 6 Sa 71/23). |
Kündigung nach sexistischem Spruch – Kündigungsschutzklage scheitert
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AUSGABE: PP 7/2023, S. 8 · ID: 49569388