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Feb. 2026

DGUVPunktwert für die Behandlung gesetzlich Unfallversicherter ist zum 01.01.2026 um 4,78 Prozent gestiegen

Leseprobe06.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Auch im Jahr 2026 gibt es wieder mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der Punktwert wurde zum 01.01.2026 um 4,78 Prozent von 1,53 Euro auf 1,60 Euro erhöht. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZBV) und die Gremien der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger geeinigt. Es sei die höchste Vergütungsanpassung der letzten zehn Jahre. Die entsprechende Vereinbarung befindet sich im Unterschriftenverfahren; das gilt aber als Formsache.

Die Gebühr für den „Bericht Zahnschaden“ wird entsprechend auf 25,92 Euro erhöht; für die Erstattung der Berufskrankheitenanzeige wird dann eine Gebühr von 20,53 Euro vergütet. Darüber hat die KZBV per Rundschreiben vom 12.12.2025 informiert.

Die Gebühren für Leistungen im Bereich Zahnersatz und Zahnkronen werden um 3,75 Prozent erhöht. Die KZVen werden das neue Abkommen für 2026 im Rundschreiben-Service zur Verfügung stellen.

AUSGABE: AAZ 2/2026, S. 2 · ID: 50668598

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