BMV-ZKZBV kündigt Wegfall der Papiervordrucke im BMV-Z an
| Im Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) werden künftig zahlreiche Papiervordrucke entfallen. Das hat die KZBV am 30.08.2024 per Rundschreiben angekündigt (online unter iww.de/s11555). Konkret geht es um die Vordrucke 2, 3a, 3b, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b, 5c, 5d Anlage 14 BMV-Z. Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2025 aus dem BMV-Z entfernt. |
Bislang werden die Papierformulare noch für die sonstigen Kostenträger vorgehalten, da hier Anträge und Genehmigungen noch in Papierform abgewickelt werden. Man ist in Gesprächen auf Bundes- und Landesebene, damit künftig auch dort die in Anlage 14c BMV-Z vereinbarten E-Formulare im Layout der Papierformulare verwendet werden können.
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AUSGABE: AAZ 10/2024, S. 1 · ID: 50149787