WiederherstellungenWie kann die Erneuerung eines Lingualbügels an einer partiellen Modellgussprothese abgerechnet werden?
| Frage: „Können Sie mir sagen, wie die Erneuerung eines Lingualbügels an einer partiellen Modellgussprothese abgerechnet wird?“ |
Antwort: Die Erneuerung eines Transversal- oder Sublingualbügels an einer partiellen Modellgussprothese erfordert i. d. R. eine Abformung. In diesem Fall ist die BEMA-Nr. 100b (Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, größeren Umfangs [mit Abformung]) zu berechnen. Der Festzuschuss 6.3 für die wiederherstellungsbedürftige herausnehmbare Versorgung im gegossenen Metallbereich wird gewährt. Die Wiederherstellungsmaßnahme gilt als Regelversorgung.
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AUSGABE: AAZ 10/2024, S. 2 · ID: 50140602