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PrivatliquidationJetzt noch Honorarforderungen vor Verjährung sichern!

Abo-Inhalt18.11.202210168 Min. Lesedauer IWW

| Mit Ablauf des 31.12.2022 verjähren Honorarforderungen aus zahnärztlicher Behandlung, die dem Patienten im Jahr 2019 in Rechnung gestellt wurden. Prüfen Sie also jetzt, ob derartige Forderungen noch offen sind und vom Zahlungspflichtigen noch nicht ausdrücklich und nachweislich anerkannt wurden. |

Geld wird übergeben_40888676-cs.jpg (Bild: ©frankdaniels.de - People & Eventfotografie - adobe.stock.com)
Bild: ©frankdaniels.de - People & Eventfotografie - adobe.stock.com

Praxistipp | Die Verjährung können Sie verhindern, indem Sie noch vor Ablauf des 31.12.2022 beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner beantragen. Außerdem müssen Sie bis zu diesem Termin Klage gegen den Schuldner einreichen. Bloße Mahnungen und Zahlungsaufforderungen an den Schuldner verhindern nicht, dass die Verjährungsfrist abläuft! Mit einem Vollstreckungstitel können Sie 30 Jahre lang Ihre Forderungen eintreiben.

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AUSGABE: AAZ 12/2022, S. 1 · ID: 48739212

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